Zaun-Ratgeber
Zaun bauen in Rheinland-Pfalz: Brauche ich eine Genehmigung?
Die wichtigsten Grundlagen zur Genehmigungspflicht, allgemein erklärt, ersetzt aber keine Rechtsberatung.
Eine der ersten Fragen, die uns Kunden stellen: Darf ich den Zaun überhaupt so bauen, wie ich mir das vorstelle? Die gute Nachricht vorweg: In den allermeisten Fällen ist ein normaler Gartenzaun in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei.
Die Faustregel: 2 Meter Höhe
Nach der Landesbauordnung gilt: Zäune bis zu einer Höhe von rund 2 Metern sind in der Regel baurechtlich genehmigungsfrei. Erst darüber gilt ein Zaun als bauliche Anlage, für die unter Umständen ein Bauantrag nötig wird. Ein Doppelstabmattenzaun mit 1,20 oder 1,80 Metern sowie der bei uns übliche Betonzaun bis 2 Meter fallen normalerweise darunter.
Wo es trotzdem Einschränkungen geben kann
Bebauungspläne und örtliche Satzungen
Viele Gemeinden legen in ihrem Bebauungsplan fest, wie Einfriedungen auszusehen haben, etwa bei Material, Farbe oder Höhe. Ein kurzer Anruf bei der Gemeinde lohnt sich immer.
Zäune an landwirtschaftlichen Flächen
Grenzt Ihr Grundstück an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche außerhalb eines bebauten Ortsteils, kann das rheinland-pfälzische Nachbarrechtsgesetz einen Grenzabstand vorschreiben. Reine Weidezäune sind meist ohnehin genehmigungsfrei.
Denkmalgeschützte Bereiche
Hier können zusätzliche gestalterische Vorgaben gelten, unabhängig von der reinen Höhe.
Was gilt zwischen Ihnen und Ihrem Nachbarn?
Wird der Zaun direkt auf der Grenze errichtet, braucht es dafür die Zustimmung des Nachbarn. Steht er komplett auf dem eigenen Grundstück, entscheiden Sie im Rahmen der Vorschriften frei.
Unser praktischer Rat
- Kurzer Anruf beim Bauamt Ihrer Gemeinde: Existiert ein Bebauungsplan mit Einfriedungsvorgaben?
- Kurzes Gespräch mit dem Nachbarn, gerade wenn der Zaun nah an der Grenze steht
Bei der kostenlosen Vor-Ort-Beratung weisen wir Sie darauf hin, falls uns etwas auffällt, das genauer geprüft werden sollte.
